ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für alle Seminare, Coachings, Vorträge, Workshops, Servicetests und
Vertriebsberatungen der Gerocon.
Sehr geehrte Seminarinteressentin, sehr geehrter Seminarinteressent,
das Buchen von Seminaren und Coachings ist Vertrauenssache. Die Qualität lässt sich
erst nach der Erbringung der Leistung endgültig beurteilen. Wir von Gerocon haben
uns zum Ziel gesetzt, zufriedene Kunden langfristig für unsere Angebote zu begeistern.
Alle Beteiligten verwenden viel Zeit und Liebe zum Detail, um jedes Seminar und jedes
Coaching bestmöglich für Sie vorzubereiten und durchzuführen.
Wir freuen uns, dass Sie unserer Erfahrung vertrauen!
Bitte lesen Sie sich die folgenden Bedingungen und Hinweise, die das
Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und der Gerocon regeln, sorgfältig durch.
1. Offene Gruppenseminare
Die Teilnahme an offenen Gruppenseminaren ist nur bei vorzeitiger voller Bezahlung
des Seminarbeitrages möglich. Der Anmelder erhält nach der Anmeldung eine
Seminarbestätigung und eine Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 7
Tagen nach Zugang per Überweisung fällig. Bei Stornierungen erhält der Anmelder
seinen Seminarbeitrag abzüglich der Stornokosten erstattet. Die Stornokosten betragen
bei Rücktritt bis 28 Tage vor Seminarbeginn 25% des Seminarbeitrages, bei Rücktritt
bis 14 Tage vor Seminarbeginn 50% des Seminarbeitrages und bei Rücktritt bis 7 Tage
vor Seminarbeginn 75% des Seminarbeitrages. In den letzten 6 Tagen vor dem
Seminartermin ist ein Rücktritt nicht mehr möglich. Sollte ein Seminar seitens Gerocon
abgesagt werden, so erhalten die Teilnehmer natürlich den gesamten Seminarbeitrag
zurück. Weitergehende Ansprüche entstehen den Seminarteilnehmern durch eine
solche Absage nicht.
1.1 Großveranstaltungen wie z.B. DieSalesCoacher on Stage
Die Teilnahme an Großveranstaltungen ist nur bei vorzeitiger voller Bezahlung des
Seminarbeitrages möglich. Der Anmelder erhält nach der Anmeldung eine
Seminarbestätigung und eine Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 7
Tagen nach Zugang per Überweisung fällig. Bei Stornierungen erhält der Anmelder
seinen Seminarbeitrag abzüglich der Stornokosten erstattet. Die Stornokosten betragen
bei Rücktritt bis 28 Tage vor Seminarbeginn 50% des Seminarbeitrages, bei Rücktritt
bis 14 Tage vor Seminarbeginn 80% des Seminarbeitrages. In den letzten 13 Tagen vor
dem Seminartermin ist ein Rücktritt nicht mehr möglich. Sollte ein Seminar seitens
Gerocon abgesagt werden, so erhalten die Teilnehmer natürlich den gesamten
Seminarbeitrag zurück. Weitergehende Ansprüche entstehen den Seminarteilnehmern
durch eine solche Absage nicht. Eine Veränderung der Referenten bzw. eine Änderung
des Programmablaufs behält sich Gerocon ausdrücklich vor.
2. Firmenseminare, Firmencoachings, Einzelcoachings, Vertriebsberatungen,
Vorträge und Workshops
2.1 Erstgespräch, Auftrag und Rechnung
2.1.1 Der Erstkontakt dient der Bestandsaufnahme und ist wenn nicht anders vereinbart
honorarfrei (Reisekosten werden berechnet). Selbstverständlich unterliegt dieses wie
auch alle anderen Gespräche höchster Vertraulichkeit. Für das Erstgespräch werden in
der Regel 2 Stunden eingeplant. Im diesem Gespräch werden die Ziele der
Zusammenarbeit und (bei Übereinstimmung) entsprechende Projekte vereinbart.
Vereinbarte Projekte werden in der Auftragsbestätigung von Gerocon protokolliert.
2.1.2 Sollte im ersten Gespräch bereits eine über den im Punkt 2.1.1 genannten
Zeitrahmen hinausgehende Beratung oder Analyse gewünscht werden, so wird für
diesen Zeitraum das Standardhonorar gemäß Preisliste fällig. Dies erfolgt jedoch nur
nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden.
2.1.3 Alle Projekte werden vorab schriftlich vereinbart. Ein Auftrag wird schriftlich erteilt
oder gilt als erteilt, wenn der Auftragsbestätigung nicht binnen 7 Tagen nach Eingang
widersprochen wird.
2.1.4 Bei Terminen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen wird ein
Wochenendzuschlag von 390,00 EUR je Tag berechnet.
2.1.5 Die anfallenden Reisekosten (PKW: 0,90 EUR je Kilometer, Bahn: 1. Klasse
Normalpreis, Flug: nach Tarif) sowie die Auslagen für Hotel und Verpflegung trägt der
Auftraggeber.
2.1.6 Die Rechnungsstellung erfolgt in 2 Teilschritten: 50% des Auftragswertes sind
unmittelbar nach Auftragseingang (siehe Punkt 2.1.3) fällig. Der Restbetrag ist jeweils
sofort nach Erbringung der Leistung fällig. Die Zahlungsziele verstehen sich immer mit 7
Tagen nach Erhalt der jeweiligen Rechnungen. Bei Zahlungsverzug von mehr als 14
Tagen wird ohne weitere Ankündigung eine Mahngebühr in Höhe von 1,5% des
Rechnungsbetrages erhoben und fällig.
2.2 Ausfall und Verschiebung
Bezüglich Terminabsagen und Terminverschiebungen von gebuchten Vorträgen,
Seminaren und Coachings orientiert sich Gerocon an den Richtlinien des BDVT
(Bundesverband deutscher Verkaufsförderer und Trainer e.V.). Da auch bei
Alternativanfragen die von Ihnen gebuchten Schulungstermine für Sie fest reserviert
sind, wird vereinbart, dass bei Absagen oder Terminverschiebungen durch den
Auftraggeber, gleich aus welchem Grund, bis zu neun Monate vor dem vereinbarten
Schulungstermin 50% des vereinbarten Honorars zu zahlen sind. Bei späteren Absagen
ist der gesamte Honorarpreis fällig. Absagen müssen stets schriftlich erfolgen. Wir
empfehlen Ihnen den Abschluss einer Seminarrücktrittsversicherung (www.erv.de).
2.3 Urheberschutz, Haftung und Gerichtsstand
2.3.1 Von Gerocon ausgehändigte Unterlagen dürfen vom Auftraggeber nur für den
vereinbarten Zweck verwandt werden. Jede andere Nutzung bedarf einer eigenen
Honorar-Regelung.
2.3.2 Gerocon unterstützt Ihre Auftraggeber nach bestem Wissen und Gewissen. Die
Verantwortung für den Erfolg der vorgeschlagenen Maßnahmen bleibt jedoch in jedem
Fall beim Auftraggeber. Gerocon haftet auch nicht für Schäden oder Ansprüche von
Dritten, die durch nicht abgesprochene Verwendung der Leistung entstehen.
2.3.3 Der Gerichtsstand ist Nettersheim.
3. Gastvorträge und Gastseminare
Für alle öffentlichen Vorträge und Seminare gelten die Geschäftsbedingungen des
jeweiligen Veranstalters.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg mit den Seminaren und Coachings von Gerocon!